Bislang war es das vorrangige Ziel, die Bezieher*innen von Arbeitslosengeld 2 in Arbeit zu vermitteln, und sei es in einen unqualifizierten Aushilfsjob. Diese Vorgabe wird abgeschafft und durch das Motto „Ausbildung vor Aushilfsjob“ ersetzt. Die Jobcenter haben jetzt mehr Möglichkeiten, die berufliche Weiterbildung der Menschen zu fördern, um ihre langfristige Integration in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Zudem gibt es einen Bürgergeld-Bonus in Höhe von 75 bis 150 Euro pro Monat für alle Bürgergeld-Empfänger*innen, die an Weiterbildungen teilnehmen.

Wer eine besonders intensive Betreuung braucht, kann ein ganzheitliches Coaching bekommen. Dieses Coaching kann auch aufsuchend erfolgen und soll den Betroffenen dabei helfen, eine Ausbildung erfolgreich zu durchlaufen oder eine Beschäftigung aufzunehmen.

Quelle; https://instart.de/schulden/buergergeld

“Integration in den Arbeitsmarkt” heißt auf Beamtendeutsch jedoch weiterhin die Aufnahme einer abhängigen Beschäftigung. Weiterbildungsmaßmahmen, um sich erfolgreich selbstständig machen zu können, werden nach wie vor weder im Rahmen von Kursen noch durch Zahlung des Bürgergeld-Bonus gefördert. Es ist zwar möglich, aus dem Bürgergeld-Bezug eine Selbstständigkeit zu starten, aber das Bürgergeld ist politisch nicht dafür gedacht, dies zu fördern.

Die einzige Möglichkeit ist die Beantragung eines Einstiegsgelds. In vielen Medienberichten wird behauptet, dass man dies für den Zeitraum von 2 Jahren erhalten können soll. Da dies aber im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter liegt und kein Budget dafür in den Kommunen vorhanden ist, ist die Genehmigungspraxis eine andere. In der Praxis wir das Einstiegsgeld nur dann genehmigt, wenn man  einen nach Ansicht der IHK oder anderer derartiger Träger einen tragfähigen Businessplan vorlegt. Und selbst dann, wenn jemand hartnäckig genug ist und sich nicht schon durch das dafür umgehend übersandte Merkblatt abschrecken lässt, erhält er in der Regel maximal 3 Monate lang einen zusätzlichen Betrag von 300 Euro.

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