Bürgergeld-Bonus

Den Bürgergeld-Bonus gibt es ab dem 01. Juli 2023, er ist eine monatliche zusätzliche Auszahlung in Höhe von 75 Euro. Voraussetzung für den Erhalt des Bonus ist zum einen, dass man Bürgergeld bezieht. Zum anderen muss man an einer Maßnahme zur beruflichen (Weiter-)Qualifizierung im Umfang von mindestens 8 Wochen teilnehmen, um den Bürgergeld-Bonus zu erhalten. Das Ziel der Weiterbildung ist es, die Jobaussichten der/des Arbeitsuchenden zu verbessern. Sie muss nicht auf einen qualifizierenden Berufsabschluss vorbereiten.

Quelle: https://www.sgd.de/glossar-weiterbildung/buergergeld.html

Zu beachten ist dabei, dass das Bürgergeld nicht auf die Ermöglichung der Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit ausgelegt ist, sondern nur Maßnahmen fördert, die in eine lohnabhängige Beschäftigung führen.

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